Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)

Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt

Telefon: 06061 951-0

eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de


Für die beiden ersten Schulwochen nach den Herbstferien (25.10. bis 06.11.2021) bitte folgende Corona-Vorgaben beachten:

 

  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (auch nach Einnahme des Sitzplatzes) und in den Gebäuden!
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  • Es gilt eine Testpflicht von drei Tests je Woche (für Vollzeitschüler, Teilzeitschüler/innen an Ihren Schultagen)!
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  • Für Geimpfte und Genesene besteht keine Testpflicht, wir empfehlen diese aber dringend!

 

Die Testpflicht kann auch durch Bürgertests nachgewiesen werden.

 

Schreiben zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021

 

Maßnahmen zum Umgang mit dem Corona Virus am BSO:

 

Diese Empfehlungen gelten zum eigenen Schutz, sowie zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Kolleginnen und Kollegen.

 

Im Schulgebäude, -gelände und im Unterricht gilt uneingeschränkte Maskenpflicht!

 

  • Mund- und Nasenbedeckung sind zu tragen, „Kinnvisiere“ und „Gesichtsvisiere können diese Anforderung nicht erfüllen!
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  • Ausnahme: Essen und Trinken mit Abstand, Maskenpause.
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  • Maskenpausen können während des Unterrichts mit ausreichendem Abstand in Abhängigkeit von Raum und Lerngruppengröße im Unterrichtsraum mit geöffneten Fenstern stattfinden.
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  • Maskenpausen können alternativ bis zu 10 Minuten während des Unterrichts auf dem Außengelände der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft durchgeführt werden.

 

 Dabei ist zwingend auf die Einhaltung des ausreichenden Abstands zu achten!

 

 „Maskenpausen sind keine Raucherpausen!“

 

  • Die Unterrichtsräume sind während der Maskenpause zu lüften.

 

Bitte achten Sie auf die Einhaltung weiterer Maßnahmen:

 

  • Ausreichende Handhygiene

 

 Alle Klassenräume verfügen über Handwaschbecken mit Flüssigseife, Einmalhandtücher und eine Anleitung zur
 richtigen Handhygiene.

 

  • Halten Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen ein!
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  • Das Einhalten der Nies- und Husten-Etikette.

 

Häufiges Lüften der Räumlichkeiten!

 

Alle 20 Minuten ist in den Unterrichtsräumen eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten vorzunehmen. Dazwischen können die Fenster wieder geschlossen werden.

 

  • Vermeiden Sie Ansammlungen in den Pausen und halten Sie Abstand, dies gilt insbesondere auch für die Raucherbereiche außerhalb des Schulgeländes.
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  • Im Falle einer akuten Erkrankung mit Covid-19-Verdacht ist die betroffene Person unverzüglich in den dafür vorgesehenen Notfall-Raum zu bringen.

 

Hinweise Religion – Ethik – ISU