Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)
Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt
Telefon: 06061 951-0
eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de
Die Fachoberschule Form A besuchen Sie zwei Jahre. Sie durchlaufen die Klasse 11 und die Klasse 12.
Im ersten Jahr an der Fachoberschule (Klasse 11) besuchen Sie die Schule zwei Tage in der Woche. An den drei anderen Werktagen besuchen Sie Ihren Praktikumsbetrieb.
In diesem Schuljahr werden Sie in den allgemeinbildenden Fächern (z.B. Mathematik, Deutsch, Englisch) und in Ihrem gewählten Schwerpunktfach (Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit, Elektrotechnik) unterrichtet.
Mittlerer Bildungsabschluss in Form des qualifizierten Realschulabschlusses
oder
mittlerer Abschluss mit mindestens befriedigenden Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen
oder
Nachweis der Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe
oder
bei Besuch einer integrierten Gesamtschule müssen C- oder G-Kurse alle mindestens befriedigend sein
und
eine schriftliche Zusage über einen Praktikumsplatz.
Bewerbungsschluss ist der 31. März eines jeden Jahres. Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Den Praktikumsplatz suchen Sie sich selbstständig. Er muss jedoch mit ihrem Schwerpunktfach übereinstimmen.
Das Praktikum beginnt unabhängig von den Sommerferien immer am 01. August eines Jahres und endet in der vorletzten Woche vor den Sommerferien des nächsten Jahres.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 24 Stunden. Das Praktikum findet auch in den Schulferien statt. Nach § 11 des Jugendarbeitsschutzgesetzes müssen Jugendliche bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden eine Ruhepause von 60 Minuten einlegen. Diese Pausen gelten nicht als Arbeitszeit.
Ihnen steht in der Regel, jedoch abhängig vom Alter, nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz ein Jahresurlaub in Höhe von mindestens 4 Wochen zu. D. h. bei einer Arbeitswoche von 3 Tagen sind mindestens 12 Urlaubstage während des gesamten Jahrespraktikums zu gewähren. Der Jahresurlaub ist möglichst in den Ferien zu nehmen. Dabei müssen Sie pro Woche nur drei Tage Urlaub nehmen. Die Schultage sind in den Ferien frei.
Sie absolvieren Ihr Praktikum in einem Betrieb, in dem berufsschwerpunktspezifische Aufgaben und Tätigkeiten ausgeübt werden können. Dazu schließen Sie bzw. Ihre Erziehungsberechtigten einen Praktikantenvertrag mit dem Praktikumsbetrieb. Bei Jugendlichen sind die besonderen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.
Die zukünftigen Schüler/Innen senden die ihnen vom Betrieb schriftlich gegebene Praktikumszusage in Kopie bis spätestens 31.03. des Jahres der Einschulung an die Schule. Als Fachoberschüler*in unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie sind gesetzlich gegen Unfall versichert, nicht jedoch beim Führen von Kraftfahrzeugen. Vor Beginn des Praktikums müssen Sie dem Betrieb eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, dass Sie in der Lage sind, das Praktikum gesundheitlich zu bewältigen. Eine Verpflichtung des Betriebes zur Zahlung einer Vergütung besteht nicht.
Nach erfolgreichem Besuch der Klasse 11 werden Sie in die Klasse 12 versetzt.
Falls Sie einem/einer Fachoberschüler/in einen Praktikumsplatz anbieten möchten, haben Sie einen Praktikanten, der in Sie in Ihrem Unternehmen entsprechend seiner Kompetenzen vor allem bei Routineaufgaben unterstützt.
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Bei Fragen zur Organisation des Praktikums sprechen Sie uns bitte an!
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