Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)

Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt

Telefon: 06061 951-0

eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de


 

Fachschule für Sozialpädagogik

 

 

Welchen Abschluss erreichen Sie?

 

In der dreijährigen Ausbildung erreichen Sie den Abschluss der Staatlich anerkannten Erzieherin / des Staatlich anerkannten Erziehers. Dieser berechtigt und befähigt zur selbständigen und verantwortlichen Berufstätigkeit als Erzieherin oder Erzieher in sozialpädagogischen Institutionen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

„Schwarzes Brett“: Ausbildungs- und Stellenangebote im Bereich Sozialwesen (extern)

 

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik (FSSP) und der Teilnahme am Zusatzangebot „Mathematik“ kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.

 

 

Welche Ausbildungsformen werden angeboten?

 

Das BSO Michelstadt bietet seit dem Schuljahr 2020/21 die vergütete praxisintegrierte Ausbildung (PivA) an.

 

 

Wie verläuft die Ausbildung?

 

Bei der praxisintegrierten Ausbildung findet von Anfang an eine starke Vernetzung zwischen Theorie und Praxis statt. Die/der Studierende wird in der gesamten Ausbildung durch eine Einrichtung praktisch begleitet. Der Praxisanteil wird dabei vom ersten bis ins dritte Jahr sukzessiv ausgeweitet.
Alle Prüfungen (theoretische Prüfung und Prüfung zur Staatlichen Anerkennung) finden im dritten Jahr statt. Die Ausbildung wird durch die gewählte Einrichtung bezahlt. Es ist ein Ausbildungsvertrag zwischen Einrichtung und Studierender/m erforderlich.

 

 

Was und wie wird gelernt?

 

Die Ausbildung erfolgt nach dem Rahmenlehrplan des Landes Hessen. Im Folgenden wird die klassische Form dargestellt. Die Inhalte der PivA-Ausbildung sind jedoch identisch, lediglich die Zeiten sind unterschiedlich strukturiert.

 

Im beruflichen Bereich wird in sechs Aufgabenfeldern unterrichtet:

    • Berufliche und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

 

    • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

 

    • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

 

    • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in Bildungsbereichen professionell gestalten

 

    • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen

 

  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

 

 

Neben dem Erwerb von Fachkompetenz zielt die Ausbildung auch auf den Erwerb bzw. Ausbau von Sozialkompetenz, Selbstkompetenz und kommunikativer Kompetenz. Das Fach Mentoring unterstützt beim Erlangen einer professionellen Haltung sowie von professionellem Wissen und Können. Wahlfächer und wählbare Vertiefungsbereiche ergänzen das Angebot des beruflichen Lernbereichs.

 

Allgemeinbildend werden Deutsch, Religion/Ethik sowie Englisch und auf Wunsch Mathematik unterrichtet.

 

Im an die ersten zwei Jahre anschließenden Berufspraktikum liegt der Fokus auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einer gewählten Einrichtung. Die Schule unterstützt diesen Ausbildungsabschnitt in Form eines wöchentlich vierstündigen praxisorientierten und –begleitenden Unterrichts sowie regelmäßiger Praxisbesuche durch die Lehrenden.

 

Dem aufgezeigten Ausbildungsziel entspricht exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik und Praxisbezug. Bei der Unterrichtsgestaltung kommt solchen Arbeitsformen besondere Bedeutung zu, die den Studierenden Erfahrungen in Gruppenprozessen ermöglichen und sie auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorbereiten.

 

Der Bildungsgang an der Fachschule für Sozialpädagogik am BSO Michelstadt und das anschließende Berufspraktikum sind als Entwicklungsprozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Studierenden schrittweise ihre beruflichen Kompetenzen erwerben. Dabei werden sie von den Lehrkräften fachlich und persönlich begleitet. Die Verbindung von allgemeiner und fachlicher Bildung sowie eine Persönlichkeitsentwicklung sind in diesem Prozess sehr bedeutsam.

 

 

Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme zu erfüllen?

 

Die Eignungsvoraussetzungen sind erfüllt durch:

 

    1. Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Abschluss (Realschulabschluss, Versetzung in Klasse 11 der
      gymnasialen Oberstufe, Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule des Landes Hessen)

 

und

 

  1. Berufsabschluss als staatlich geprüfte Sozialassistentin/staatlich geprüfter Sozialassistent.

 

Abweichend davon kann nach Eignung durch eine Feststellungsprüfung zugelassen werden, wer eine gleichwertige berufliche Vorbildung (Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens) nachweisen kann. Der Nachweis kann erfolgen durch:

 

  • eine einschlägige berufliche Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder
  • eine abgeschlossene in – oder ausländische Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreimonatigen einschlägigen Vollzeittätigkeit (Praktikum oder Berufstätigkeit) oder
  • eine Tätigkeit als Tagespflegeperson von 33 Monaten Dauer in Verbindung mit einer mindestens dreimonatigen einschlägigen Vollzeittätigkeit (Praktikum oder Berufstätigkeit) oder
  • das Abitur oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens dreimonatigen einschlägigen Vollzeittätigkeit (Praktikum oder Berufstätigkeit).

 

Auf die Vollzeitberufstätigkeit können mit einer Dauer insgesamt bis zu 24 Monaten folgende Nachweise angerechnet werden:

 

  • erzieherische oder pflegerische Tätigkeit in der Familie (Kind oder pflegebedürftige bzw. behinderte Person) bis maximal zwölf Monate
  • freiwilliges soziales Jahr oder Gleichgestelltes in der gewählten Fachrichtung
  • freiwilliges soziales Jahr oder Gleichgestelltes in der gewählten Fachrichtung
  • einschlägige Vollzeitpraktika bis zu zwölf Monaten
  • Auslandsaufenthalte als Au-Pair bis zu zwölf Monaten
  • ehrenamtliche Tätigkeiten in der Arbeit mit Bezugsgruppen in der gewählten Fachrichtung bis zu zwölf Monaten

 

Wenn der allgemeinbildende Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum bzw. an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurde, ist ein C1-Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse in Form eines Zertifikats vorzulegen.

 

 

Welche Unterlagen werden zur Bewerbung benötigt?

 

  • o. g. Schul- und Arbeitszeugnisse (evtl. Zwischenbescheinigungen) in beglaubigter Form
  • Anmeldeformular
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein ärztliches Attest nach unseren Vorgaben über die gesundheitliche Eignung (Formular für die ärztliche Bescheinigung für die Schulform Sozialwesen)
  • ein aktuelles Lichtbild
  • ggf. ein Nachweis über die Teilnahme an einem vorausgegangen Auswahlverfahren
  • eine schriftl. Erklärung, ob Sie bereits eine Fachschule für Sozialpädagogik besucht oder an einer Abschlussprüfung
    teilgenommen haben.
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und das ärztliche Attest dürfen zu Ausbildungsbeginn nicht älter als 2 Monate sein.

 

 

Bewerben Sie sich bis zum 15. Februar schriftlich (formlos oder mit Anmeldebogen) am Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis – Fachschule für Sozialpädagogik- mit den o. g. Unterlagen.

 

 

Auswahlverfahren:

 

Ein Auswahlverfahren Anfang März findet statt, wenn die Zahl der BewerberInnen größer ist als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze.

 

 

Ausbildungsförderung:

 

Eine Ausbildungsförderung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich. Im Einzelfall fördert auch das Arbeitsamt im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen.

 

 

Sie haben Interesse?

 

Dann stehen Ihnen wir Ihnen auch gerne zu einem individuellen Beratungsgespräch
zur Verfügung!

 

Den Termin vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat.