Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)
Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt
Telefon: 06061 951-0
eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de
In der dreijährigen Ausbildung erreichen Sie den Abschluss der Staatlich anerkannten Erzieherin / des Staatlich anerkannten Erziehers. Dieser berechtigt und befähigt zur selbständigen und verantwortlichen Berufstätigkeit als Erzieherin oder Erzieher in sozialpädagogischen Institutionen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
„Schwarzes Brett“: Ausbildungs- und Stellenangebote im Bereich Sozialwesen (extern)
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik (FSSP) und der Teilnahme am Zusatzangebot „Mathematik“ kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.
Das BSO Michelstadt bietet seit dem Schuljahr 2020/21 die vergütete praxisintegrierte Ausbildung (PivA) an.
Bei der praxisintegrierten Ausbildung findet von Anfang an eine starke Vernetzung zwischen Theorie und Praxis statt. Die/der Studierende wird in der gesamten Ausbildung durch eine Einrichtung praktisch begleitet. Der Praxisanteil wird dabei vom ersten bis ins dritte Jahr sukzessiv ausgeweitet.
Alle Prüfungen (theoretische Prüfung und Prüfung zur Staatlichen Anerkennung) finden im dritten Jahr statt. Die Ausbildung wird durch die gewählte Einrichtung bezahlt. Es ist ein Ausbildungsvertrag zwischen Einrichtung und Studierender/m erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt nach dem Rahmenlehrplan des Landes Hessen. Im Folgenden wird die klassische Form dargestellt. Die Inhalte der PivA-Ausbildung sind jedoch identisch, lediglich die Zeiten sind unterschiedlich strukturiert.
Im beruflichen Bereich wird in sechs Aufgabenfeldern unterrichtet:
Neben dem Erwerb von Fachkompetenz zielt die Ausbildung auch auf den Erwerb bzw. Ausbau von Sozialkompetenz, Selbstkompetenz und kommunikativer Kompetenz. Das Fach Mentoring unterstützt beim Erlangen einer professionellen Haltung sowie von professionellem Wissen und Können. Wahlfächer und wählbare Vertiefungsbereiche ergänzen das Angebot des beruflichen Lernbereichs.
Allgemeinbildend werden Deutsch, Religion/Ethik sowie Englisch und auf Wunsch Mathematik unterrichtet.
Im an die ersten zwei Jahre anschließenden Berufspraktikum liegt der Fokus auf der Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einer gewählten Einrichtung. Die Schule unterstützt diesen Ausbildungsabschnitt in Form eines wöchentlich vierstündigen praxisorientierten und –begleitenden Unterrichts sowie regelmäßiger Praxisbesuche durch die Lehrenden.
Dem aufgezeigten Ausbildungsziel entspricht exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik und Praxisbezug. Bei der Unterrichtsgestaltung kommt solchen Arbeitsformen besondere Bedeutung zu, die den Studierenden Erfahrungen in Gruppenprozessen ermöglichen und sie auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorbereiten.
Der Bildungsgang an der Fachschule für Sozialpädagogik am BSO Michelstadt und das anschließende Berufspraktikum sind als Entwicklungsprozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Studierenden schrittweise ihre beruflichen Kompetenzen erwerben. Dabei werden sie von den Lehrkräften fachlich und persönlich begleitet. Die Verbindung von allgemeiner und fachlicher Bildung sowie eine Persönlichkeitsentwicklung sind in diesem Prozess sehr bedeutsam.
Die Eignungsvoraussetzungen sind erfüllt durch:
und
Abweichend davon kann nach Eignung durch eine Feststellungsprüfung zugelassen werden, wer eine gleichwertige berufliche Vorbildung (Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens) nachweisen kann. Der Nachweis kann erfolgen durch:
Auf die Vollzeitberufstätigkeit können mit einer Dauer insgesamt bis zu 24 Monaten folgende Nachweise angerechnet werden:
Wenn der allgemeinbildende Schulabschluss nicht im deutschsprachigen Raum bzw. an einer deutschen Schule im Ausland erworben wurde, ist ein C1-Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse in Form eines Zertifikats vorzulegen.
Bewerben Sie sich bis zum 15. Februar schriftlich (formlos oder mit Anmeldebogen) am Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis – Fachschule für Sozialpädagogik- mit den o. g. Unterlagen.
Ein Auswahlverfahren Anfang März findet statt, wenn die Zahl der BewerberInnen größer ist als die zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze.
Eine Ausbildungsförderung ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) möglich. Im Einzelfall fördert auch das Arbeitsamt im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen.
Dann stehen Ihnen wir Ihnen auch gerne zu einem individuellen Beratungsgespräch
zur Verfügung!
Den Termin vereinbaren Sie bitte über das Sekretariat.