Hessen sucht Lehrkräfte für berufliche Schulen!

Flyer „Quereinstieg im Bereich Metall- und Elektrotechnik“

 

In Hessen ist aufgrund von Pensionierungen mit einem erhöhten Einstellungsbedarf an beruflichen Schulen insbesondere im Bereich Metall- und Elektrotechnik zu rechnen. Der Bedarf kann nicht mit Personen, die über die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der entsprechenden Fachrichtung verfügen, gedeckt werden. Diese Situation eröffnet die Möglichkeit des Quereinstieges in den Hessischen Schuldienst nach § 3 Abs. 4 HLbG.

 

Da der hohe Bedarf nicht ausschließlich mit Personen besetzt werden kann, die über einen universitären Abschluss oder einen akkreditierten Masterabschluss verfügen (§ 53 Satz 1 HLb-GDV), können auch Personen über den Quereinstieg in den Hessischen Schuldienst aufgenommen werden, die über einen anderen akkreditierten Hochschulabschluss verfügen (§ 53 Satz 2HLbGDV).

 

Adressaten

Die Maßnahme richtet sich an Personen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung, die über einen akkreditierten Hochschulabschluss verfügen, aus dem mindestens ein Unterrichtsfach und die Fachrichtung Metall- oder Elektrotechnik abgeleitet werden kann. Bei dem ableitbaren Unterrichtsfach muss es sich um Mathematik oder Informatik handeln.

 

Verlauf und Inhalt der Qualifizierung

Die Gesamtdauer der Qualifizierungsmaßnahme erstreckt sich über einen Zeitraum von 6 Schulhalbjahren. Die Inhalte setzen sich wie folgt zusammen:

 

  • Studienanteile aus den Bereichen:

     → Allgemeines Unterrichtsfach
     → Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftspädagogik
     → Grundwissenschaften

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  • Berufspraktische Ausbildung an den Studienseminaren in den Bereichen:

     → Berufliche Fachrichtung
     → Allgemeines Unterrichtsfach

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  • Prüfungsvorbereitung und Prüfung

 

Zur Teilnahme an der Qualifizierung sowie der Prüfung erhalten die Lehrkräfte Anrechnungsstunden. Diese werden jeweils hälftig durch das Hessische Kultusministerium und die Stammschule der Lehrkraft getragen. Neben der Qualifizierung führen die Lehrkräfte eigenverantwortlichen Unterricht im Bereich der beruflichen Schulen durch. Der Umfang der wöchentlichen Anrechnungsstunden, der wöchentlichen Hospitationsstunden und des wöchentlichen eigenverantwortlichen Unterrichts kann der folgenden Tabelle entnommen werden.

 

Bewerbung, Auswahlverfahren und Einstellung

Die Interessentinnen und Interessenten senden den auf der Homepage der Hessischen Lehrkräfteakademie eingestellten Antrag auf Zulassung (https://la.hessen.de/irj/LSA_Internet?cid=160f6920b2bb95892283a52ef2f27444) zu der Qualifizierungsmaßnahme an die Hessische Lehrkräfteakademie:

 

Hessische Lehrkräfteakademie
Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung
z. Hd. Frau Schadeberg
Schubertstraße 60/ H 15
35392 Gießen

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie oder Abschrift des Abschlusszeugnisses der Hochschule
  • Detaillierte Nachweise über die bisherige berufliche Tätigkeit

 

Die Hessische Lehrkräfteakademie entscheidet über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen und informiert anschließend die Bewerberin oder den Bewerber.

 

Im Fall einer Einstellungsmöglichkeit, die nicht durch geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Lehramtsbefähigung abgedeckt werden kann, erstellt die Schulleiterin oder der Schulleiter ein Anforderungsprofil und schreibt alle Bewerberinnen und Bewerber, die dem Anforderungsprofil entsprechen, an. Diese können sich innerhalb einer Frist von drei Wochen unter Vorlage der Bewerbungsunterlagen auf die konkret zu besetzende Stelle an der Schule bewerben.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt im Sinne der Bestenauslese nach Aktenlage fest, welche Bewerberinnen und Bewerber in die engere Auswahl kommen und lädt diese Personen zu einem Überprüfungsverfahren in der Schule ein.

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens informiert das Staatliche Schulamt die Bewerberinnen und Bewerber über die Auswahlentscheidung und schließt mit der ausgewählten Person einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Vertrag wird unter der auflösenden Bedingung der Nichtzulassung zur Prüfung und des endgültigen Nichtbestehens der Prüfung geschlossen. Es wird und eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart.

Die Einstellung kann ab dem 01.02.2018 erfolgen. Die Weiterbildungsmaßnahmen beginnen ab dem 01.05.2018.

 

Weitere Informationen

Die Eingruppierung richtet sich nach dem Erlass betreffend „Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen“ vom 16.1.2017, Az.: Z.1 Ja – 050.001.000-59, Amtsblatt 02/17, S. 58.

Je nach beruflicher Qualifikation und konkreter Tätigkeit der Bewerberinnen und Bewerber ergibt sich daraus die im Einzelfall zur Anwendung kommende und in jedem Einzelfall arbeitsvertraglich zu vereinbarende Eingruppierung.

Als Beispiel ergibt sich für einen Bewerber mit einem Bachelor-Abschluss nach Abschnitt A.V.Nr. 9 des Eingruppierungserlasses in der Tätigkeit als Studienrat eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 11 TV-H; für einen Bewerber mit einem Diplomabschluss einer wissenschaftlichen Hochschule, der aufgrund seines Studiums die Fähigkeit zum Unterrichten in mindestens zwei Fächern hat und überwiegend in mindestens einem dem Studium entsprechenden Fach unterrichtet, ergibt sich als Beispiel dagegen in der Tätigkeit als Studienrat nach Abschnitt A.V.Nr. 5 des Eingruppierungserlasses grundsätzlich eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13 TV-H.

Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-H erfolgt die Einstellung innerhalb der sich aus dem Eingruppierungserlass ergebenden Entgeltgruppe grundsätzlich in Stufe 3, da bei den Bewerberinnen und Bewerbern eine einschlägige Berufserfahrung von mehr als drei Jahren vorliegt (vgl. § 3 Abs. 4 Satz 1 Hessisches Lehrerbildungsgesetz).

Bewerberinnen und Bewerbern kann zudem gemäß § 16 Abs. 5 TV-H abweichend von dieser Einstufung ein um zwei Stufen höheres Entgelt vorweg gewährt werden, sofern dies im Einzelfallzur Deckung des Personalbedarfs erforderlich ist.

Eine Zusammenfassung finden Sie hier: Flyer „Quereinstieg im Bereich Metall- und Elektrotechnik“

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Schulz, Schulleiter/Geschäftsführer des BSO Michelstadt,
Tel: 06061-951 169 oder 06061-951 102.

 

Beitrag: Kevin Sommer am 29.11.2017