• Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (auch nach Einnahme des Sitzplatzes) und in den Gebäuden!
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  • Es gilt eine Testpflicht von drei Tests je Woche (für Vollzeitschüler, Teilzeitschüler/innen an Ihren Schultagen)!
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  • Für Geimpfte und Genesene besteht keine Testpflicht, wir empfehlen diese aber dringend!

 

Die Testpflicht kann auch durch Bürgertests nachgewiesen werden.

 

Schreiben zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021