Liebe Eltern bzw. Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende,

liebe Ausbilderinnen und Ausbilder,

 

mit Schreiben vom 11.02.2021 hat das Hessische Kultusministerium neue Hinweise und Vorgaben an die Schulen gegeben.

 

Folgende zusammengefasste Informationen aus den Schreiben des Hessischen Kultusministeriums zu Ihrer Information:

 

– Der Distanzunterricht tritt an die Stelle des Präsenzunterrichts – Ausnahme: Abschlussklassen.

 

Der Distanzunterricht findet am BSO gemäß dem geltenden Stundenplan und dessen Zeitplanung statt. Für die Berufsschule werden die Schülerinnen und Schüler in diesen Zeiten von den Betrieben freigestellt.

 

– Während des Distanzunterrichts besteht für die Schülerinnen und Schüler Schulpflicht.

 

Dokumentation: Der Distanzunterricht wird entsprechend der üblichen Dokumentation, z. B. im Klassenbuch, schriftlich festgehalten (Unterrichtsinhalte, Teilnahme etc.).

 

Leistungsbewertung:

 

– Grundsätzlich ist von der Gleichwertigkeit von Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzunterricht auszugehen. Die unterschiedlichen Unterrichtsformen haben keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Für die Leistungsfeststellung bzw. eine Kompetenzeinschätzung können unterschiedliche Formate eingesetzt werden.

 

– Klassenarbeiten, Klausuren und sonstige Prüfungen mit Ausnahme derjenigen, welche für Schulabschlüsse 2021 und 2022 unaufschiebbar sind, finden bis zum 14. Feb. 2021 nicht statt. Ersatzleistungen sind alternativ möglich.

 

Der Unterricht in den Abschlussklassen erfolgt grundsätzlich im Rahmen von Präsenzunterricht!

 

– Der Unterricht wird bei durchgängiger Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erteilt. Gegebenenfalls müssen die Lerngruppen dafür geteilt und in benachbarten Räumen untergebracht werden. Die Lehrkraft ist dann zeitgleich für beide Teilgruppen zuständig.

 

Für folgende Lerngruppen gilt am BSO weiter der Präsenzunterricht:

 

am BSO die Schülerinnen und Schüler der Mittelstufenschule:

 

– 08LH-TLS, 09MPTL1, 09MPTL2, 09MPTL3, 09MPOBS (nur Schülerinnen und Schüler der TLS) der Jahrgangsstufe 10 der Mittelstufenschule

Ob die weitere Beschulung der Mittelstufenschüler/innen in Präsenzbeschulung über den Montag, 25. Jan. 2021 hinaus stattfinden kann, wird derzeit geklärt.

 

– Schülerinnen und Schüler der INTEA-Klassen, am BSO: 11INT1, 11INT2

 

– Die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums in der Q2 werden ab 22. Februar 2021 in Präsenz beschult. Weitere Information erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in der folgenden Woche über die Tutoren.

 

– Schülerinnen und Schüler der Q3 des beruflichen Gymnasiums

 

– Schülerinnen und Schüler in den Berufsschulen (duale Ausbildung), die vor der Abschlussprüfung (Teil I und Teil II) stehen

 

am BSO, die Schülerinnen und Schüler der Klassen:

 

– 11BÄVK, 11BüMA, 11EH, 11EHV, 11ET, 11FÖ, 11KF, 11MB3, 11ME, 11MTWI,

 

– 12BüMA, 11HT2, 12EH, 12FÖ, 12IN, 12MFA

 

nur am 2. Schultag: 13ET, 13KF, 13MTWI

 

– Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der beruflichen Vollzeitschulformen

 

am BSO, die Schülerinnen und Schüler:

 

– der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung: 10BB1, 10BB2, 10BB3, 10PB1, 10PB2

 

– der Berufsfachschule zum Mittleren Abschluss, Oberstufe: 11BFEH, 11BFGS, 11BFME, 11BFWV

 

– der Höheren Berufsfachschule, Oberstufe: 12BFFR, 12BFIT, 12BFS1, 12BFS2

 

– der Fachoberschule Form B: 12FOS

 

– der dreijährigen Berufsfachschule: 12BFDR, 12BFHO, 12BFEF, 12BFTI

 

– der Fachschulen: 34FSHT, 34FSS1, 56FSS1

 

Prüfungen:

 

– Die dezentralen Abschlussprüfungen in den vollschulischen Bildungsgängen der beruflichen Schulen finden planmäßig statt.

 

Mögliche Perspektive für den März:

 

– Vorbehaltlich der weiteren Entscheidungen von Bund und Ländern ist seitens des Hessischen Kultusministeriums beabsichtigt, möglichst früh im März die Klassen ab Jahrgangsstufe 7 (mit Ausnahme der Abschlussklassen) im Wechselunterricht bis zum Beginn der Osterferien zu beschulen.

 

Ergänzende Informationen für das BSO:

 

Schülerinnen und Schüler, die zuhause über keinen Zugang zu einem PC/Laptop verfügen, können ein Leihgerät am BSO ausleihen (die Anzahl der Geräte ist begrenzt).

Dazu ist ein Leihvertrag durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder durch die volljährige Schülerin bzw. volljährigen Schüler spätestens bei Abholung des Gerätes zu unterzeichnen.

Der Leihvertrag kann vorab über die Homepage heruntergeladen oder über das Sekretariat ausgehändigt werden: Leihvertrag

 

Für den Präsenzunterricht finden Sie eine aktualisierte Raumplanung ab Freitag, 08.01.2021 um 12:00 Uhr in WebUntis.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Für Rückfragen oder Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

W. Schulz, Oberstudiendirektor

Schulleiter, Geschäftsführer

 

Anhang:
 

Ministeranschreiben an Eltern: Maßnahmen ab dem 22.02.2021

 

Hygieneplan 7.0

 
Hygieneplan 7.0 Anlage 1

 

Hygieneplan 7.0 Anlage 2

 

Hygieneplan 7.0 Anlage 3

 

Hygieneplan 7.0 Anlage 4

 

Hinweise Religion – Ethik – ISU

 

Muster Arbeitgeberbescheinigung

 

Planungsszenarien für den Schulbetrieb im Schuljahr 2020/21 des Hessischen Kultusministeriums