Die Grafik kann leider nicht dargestellt werden: LandesverfassungIntensive, spannende und kontroverse Diskussionen führten Schülerinnen und Schüler der Beruflich Gymnasialen Oberstufe des Beruflichen Schulzentrums Odenwaldkreis (BSO) im Rahmen eines Workshops der Landeszentrale für politische Bildung zu der Überarbeitung der Hessischen Landesverfassung. Sie machten auch Vorschläge für die Neuformulierung einzelner Artikel, deren Streichung oder votierten für Änderungsvorschläge beziehungsweise Fortbestand einzelner Artikel.

 

In diesem Jahr soll die Hessische Landesverfassung überarbeitet werden. „Verfassungen müssen auf neue Herausforderungen für den demokratischen republikanisch-parlamentarischen Staat vorbereitet sein“ (Auszug aus der Broschüre „1-Unsere Landesverfassung“). Die Hessische Regierung möchte deshalb, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger daran beteiligen – also auch Schülerinnen und Schüler aus hessischen Schulen.

 

Am BSO bewarben sich Oberstudienrätin Andrea Dürr mit 18 freiwilligen Schülerinnen und Schülern der Q2-Phase der Beruflich Gymnasialen Oberstufe um eine Beteiligung. Diese Bewerbung war erfolgreich, sodass am Dienstag, 21. März Andreas Ständer (Jurist und Politologe) von der Landeszentrale für politische Bildung die Schülerinnen und Schüler einen Schultag lang kompetent durch die Hessische Verfassung lotste und Änderungsvorschläge oder sogar Neuvorschläge mit den Schülern diskutierte. Durch diesen Prozess erfahren die Schülerinnen und Schüler eine Verknüpfung ihres theoretischen Wissens im Fach „Politik und Wirtschaft“ und der Praxis. Er wurde ersichtlich, dass eine Überarbeitung einer solchen Verfassung nicht irgednwer macht, sondern dass sie aktiv mitgestalten können.

 

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Zunächst gestaltete sich die Diskussion bei Art. 21, Abs. 1: Abschaffung der Todesstrafe noch recht einfach, weil hier auf Anhieb ein Konsens hergestellt werden kannte, dass dieser Artikel ersatzlos gestrichen werden solle. Schwieriger wurde es schon bei Art. 25, der Staatszielbestimmung und der Frage: Soll das Ehrenamt gestärkt werden? Bei den Diskussionsbeiträgen zeigte sich die Erfahrung der Jugendlichen auf dem Land. Die Schülerinnen und Schüler argumentierten, wenn sich beispielsweise in einem Dorf nicht genügend Ehrenamtliche für die Freiwillige Feuerwehr fänden, dann solle es eine „freiwillige Zwangsverpflichtung“ geben und damit gehe eine Stärkung des Ehrenamtes einher. Von solcher Weitsicht zeigte sich auch der Referent beeindruckt.

 

Hitzig wurde die Diskussion bei Artikel 33 – Leistungs- und bedarfsgerechter Lohn, Lohngleichheit von Mann und Frau. Dass gleich Löhne bezahlt werden müssen, darüber war man sich sofort einig. Unmut löste jedoch bei den anwesenden Schülerinnen die Formulierung „Die Frau und der Jugendliche …“ aus. Diese Herausstellung stelle ja eigentlich schon eine Diskriminierung dar. Nach einer intensiv geführten Diskussion gab man den Schülerinnen Recht und kamen zu einer Absprache, dass diese Diskussion im regulären Unterricht nochmals aufgegriffen werden soll.

 

Am Ende waren sich alle Beteiligte einig, dass sie auf alle Fälle die weitere Entwicklung verfolgen und sind schon gespannt, wenn im Oktober 2018 Landtagswahlen in Hessen sind und die Bevölkerung auch über eine Änderung der Verfassung abstimmen wird. Sie können dann sagen, dass sie aktiv an den Änderungsvorschlägen beteiligt waren und hautnah erlebt haben , wie man sich politisch engagieren kann.

 

Text & Fotos: Andrea Dürr
Beitrag: Kevin Sommer am 28.03.2017