Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)

Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt

Telefon: 06061 951-0

eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de


 

Bankkaufmann/-frau

Duale kaufmännische Ausbildung mit 3-jähriger Laufzeit

 

 

 

Was bedeutet dual?

Der theoretische Teil der Ausbildung findet an einem Tag der Woche (14 tägig an zwei Berufsschultagen) im Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis (BSO) statt. Die praktische Ausbildung erfolgt an den verbleibenden Tagen im Ausbildungsbetrieb.

 

Welche Tätigkeiten erledigt ein Bankkaufmann/ eine Bankkauffrau?

Als Bankkaufmann/frau ist man fester Bestandteil in Banken und Sparkassen. Man berät Kunden hinsichtlich Finanzdienstleistungen und Finanzprodukten und unterstützt bei wichtigen Abläufen im Bankenbereich.

 

Zum einen werden Bankkaufleute am Markt und den verschiedenen Filialen vor Ort eingesetzt. Hierbei ist man im Servicebereich sowie in der Kundenberatung (Privat- und Firmenkunden) tätig. Im Vordergrund steht die ganzheitliche finanzielle Kundenberatung.

 

Zum anderen werden Bankkaufleute in bankinternen Abteilungen eingesetzt und sind für sämtliche betriebswirtschaftliche Prozesse verantwortlich. Hierbei übernehmen sie Planungs-, Organisations-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben in Bereichen wie Rechnungswesen, Controlling , Datenverarbeitung, Revision und Personalwesen. Im Bereich Marketing analysieren Sie Marktpotenziale, entwickeln Marketing- und Vertriebsstrategien und übernehmen Aufgaben im Projektmanagement.

 

Wie werde ich auf die zu erfüllenden Aufgaben vorbereitet?

Die theoretische Ausbildung orientiert sich an den 13 Lernfeldern im Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Bankkaufmann/ Bankkauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2019) und dem allgemeinbildenden Unterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Politik, Ethik/Religion und Datenverarbeitung.

 

Zur Erlangung der erforderlichen, beruflichen Handlungskompetenz, um u.a. o.g. Tätigkeiten erfolgreich erledigen zu können, findet handlungsorientierter Unterricht statt. Dabei werden im Unterricht praktische und theoretische Lerninhalte miteinander verknüpft.

 

Zusätzlich finden innerbetriebliche Unterrichte, Schulungswochen und Lehrabschlusskurse für eine bestmögliche Vorbereitung auf die Abschlussprüfung statt.

Welche schulischen Voraussetzungen muss ich erfüllen?

„Bankkaufmann/-frau“ ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit anerkannter Ausbildungsberuf. Rein rechtlich ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Das gängige Ausbildungsprofil sieht jedoch die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder den Realschulabschluss vor.

 

Welche Anforderungen werden an Auszubildende zum Industriekaufmann/-frau gestellt?

Neben kaufmännischem Denken, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen, sollten Sie kommunikationsfähig, kontaktbereit und kunden- bzw. serviceorientiert sein. Sie vereinen konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten und können gut organisieren.

 

Welche Prüfungen müssen zu welchem Zeitpunkt abgelegt werden?

Seit der Novellierung des Rahmenlehrplans wurde anstatt der bisherigen Zwischen- und Abschlussprüfung eine gestreckte Abschlussprüfung etabliert.

 

Die bedeutet, dass bereits nach dem 1. Lehrjahr Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung geschrieben wird. Die Bewertung fließt zu 20% in die Gesamtprüfungsleistung ein. Dieser 1. Teil der gestreckten Abschlussprüfung ist schriftlich (gebundene und ungebundene Aufgaben) anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle durchzuführen. Der Prüfungsbereich ist „Konten führen und Anschaffungen finanzieren“.

 

Zum Ende der Berufsausbildung steht dann der 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung an. Diese besteht aus drei schriftlichen Prüfungsgebieten: Vermögen aufbauen und Risiken absichern, Finanzierungsvorhaben begleiten und Wirtschafts- und Sozialkunde. Zusätzlich findet eine mündliche Prüfung statt, die aus einem Kundenberatungsgespräch (Gesprächssimulation) besteht.

 

Welche Karriere und Fortbildungsmöglichkeiten gibt es nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung?

Neben einer Weiterbildung z.B. zum/zur staatlich geprüften Bankfachwirt/in und Bankbetriebswirt/in haben Sie auch die Möglichkeit, an einer Universität zu studieren (z.B. Wirtschaftswissenschaften), natürlich unter der Voraussetzung einer Hochschulzugangsberechtigung.

 

Das Anmeldeformular finden Sie hier:

 

Anmeldeformular: Anmeldung Berufsschule