Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)

Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt

Telefon: 06061 951-0

eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de


 

Zweijährige Berufsfachschule

Ernährung und Gastronomie

 

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Ausbildungsziel

Die Zweijährige Berufsfachschule vermittelt eine berufliche Grundbildung für Berufe im Bereich der Ernährung und einen Schulabschluss, der dem Mittleren Bildungsabschluss gleichwertig ist.

 

Die berufliche Grundbildung bereitet fachlich auf folgende Ausbildungsberufe vor:

 

  • Bäcker/in
  • Konditor/in
  • Fleischer/in
  • Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei)
  • Koch/Köchin
  • Fachkraft im Gastgewerbe
  • Fachmann/frau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann/frau
  • Restaurantfachmann /frau
  • Hauswirtschafter/in
  • Brauer/in und Mälzer/in
  • Molkereifachmann/fra
  • Müller/in
  • Weinküfer/in.

 

Die berufliche Grundbildung ist auch zur Vorbereitung für eine Ausbildung als Erzieher/in geeignet.

 

Dauer und Gliederung der Schulzeit

  • Die Schulzeit dauert zwei Jahre.
  • Es gibt in beiden Jahren theoretischen und fachpraktischen Unterricht.
  • Es gibt ein 4-wöchiges Betriebspraktikum in einem Betrieb aus dem Berufsfeld Ern/Hsw.
  • Es muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden, in der man schriftlich, praktisch und ggf. mündlich geprüft wird.
  • Nach bestandener Prüfung hat man den Mittleren Bildungsabschluss.

 

Unterrichtsinhalte und Lernmethoden

Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmenlehrplänen des Landes Hessen. In allen Fächern und Lernfeldern wird besonderer Wert auf exemplarisches Arbeiten mit übergreifender Thematik gelegt.

 

Selbständige Arbeitsformen werden betont, damit die Schülerinnen und Schüler auf die Übernahme einer eigenverantwortlichen beruflichen Ausbildung/Tätigkeit vorbereitet sind.

 

Der Unterricht findet häufig in Fachräumen wie

  • Großküche
  • Serviceraum
  • Chemie-Raum
  • EDV-Raum

statt, um handlungsorientiertes Lernen zu erleichtern.

 

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Aufnahmevoraussetzungen

  • Qualifizierter Hauptschulabschluss.
  • Oder in zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik muss die Zeugnisnote „befriedigend“ sein.
  • In keinem der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik darf die Zeugnisnote schlechter als „ausreichend“ sein.
  • In allen übrigen Fächern muss der Notendurchschnitt „befriedigend“ sein.
  • Die abgebende Schule (Klassenkonferenz) muss die Eignung des Bewerbers für den Besuch der Berufsfachschule festgestellt haben. Dieser „Eignungsbeschluss“ ist dem Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis mit den Bewerbungsunterlagen in schriftlicher Form vorzulegen (Bemerkung auf dem Zeugnis oder separate Bescheinigung).
  • Die in der Ausbildungsverordnung geforderten Noten müssen auch im Hauptschulabschlusszeugnis erreicht sein.

 

Bewerbung

  • Die Anmeldung erfolgt über die bisher besuchte Schule bis spätestens 01. März.
  • Der Anmeldung sind eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses,
  • ein Lichtbild und
  • die Eignungsbestätigung der abgebenden Schule beizufügen.
  • Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, erhält eine vorläufige Aufnahmezusage unter Vorbehalt.
  • Die in der Ausbildungsverordnung geforderten Noten müssen auch im Hauptschulabschlusszeugnis erreicht sein.

 

Auswahlverfahren

  • Da manchmal mehr Anmeldungen für eine Fachrichtung vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl getroffen werden. Deshalb soll bei der Anmeldung auch ein Zweitwunsch für eine weitere Fachrichtung angegeben werden.
  • Über die vorläufige Aufnahme unter Vorbehalt entscheidet der Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums Odenwaldkreis bis spätestens 15. April.
  • Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme wird erst nach Vorlage des Hauptschulabschlusszeugnisses und des Eignungsgutachtens der abgebenden Schule in der letzten Woche vor den Sommerferien getroffen. Eine Auswahlprüfung gibt es nicht.

 

Anrechnung auf die betriebliche Ausbildung:

 

Im Einzelfall ist vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages mit dem Betrieb über eine Anrechnung von Ausbildungszeiten zu sprechen.

 

Rechtsgrundlage:

 

Verordnung über die Ausbildung u. Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen in Hessen vom 02.12.2011

 

Anmeldeformular:

 

Anmeldung Zweijährige Berufsfachschule

 

Informationsbroschüre:

 

Flyer Zweijährige Berufsfachschule Ernährung und Gastronomie