Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis (AöR)

Erbacher Straße 50, 64720 Michelstadt

Telefon: 06061 951-0

eMail: sekretariat@bso-michelstadt.de


 

Zweijährige Berufsfachschule

Mechatronik

 

Unterrichtsziele

Die Zweijährige Berufsfachschule vermittelt eine berufliche Grundbildung im Bereich der Mechatronik und endet, bei bestandener Abschlussprüfung, (schriftlich, Projektprüfung und mündlich) mit einem Mittleren Schulabschluss, der dem Realschulabschluss gleichgestellt ist.

 

Die berufliche Grundbildung vermittelt theoretische und praktische Inhalte des ersten Ausbildungsjahres eines Ausbildungsberufes im Bereich der Mechatronik, Kfz-Mechatronik, Metalltechnik und Elektrotechnik. Sie bereitet somit auf viele Ausbildungsberufe im gewerblich-technischen Bereich von Handwerk und Industrie vor.

 

Dauer und Gliederung der Schulzeit

  • Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
  • Sie umfasst theoretische und fachpraktische Inhalte, die in beiden Ausbildungsjahren aufbauend unterrichtet werden.
  • Im 1. Ausbildungsjahr wird ein unterrichtlich begleitetes 4 wöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
  • Es muss eine Abschlussprüfung abgelegt werden, in der man schriftlich, praktisch und ggf. mündlich geprüft wird.
  • Nach bestandener Prüfung hat man den Mittleren Bildungsabschluss.

 

Unterrichtsinhalte und Lernmethoden

Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmenlehrplänen des Landes Hessen. In allen Fächern und Lernfeldern wird besonderer Wert auf ganzheitliches Arbeiten mit übergreifender Thematik gelegt. Selbstständige Arbeitsformen werden betont, damit Schülerinnen und Schüler auf die Übernahme einer eigenverantwortlichen beruflichen Ausbildung/Tätigkeit vorbereitet sind. Der Unterricht wird sehr häufig in Fachräumen (Elektro- oder Metallwerkstatt, Fachraum, Physik-, Chemie-, EDV-Raum) erteilt, um handlungsorientiertes Lernen zu erleichtern.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Qualifizierter Hauptschulabschluss.
  • In zwei der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik muss die Zeugnisnote „befriedigend“ sein.
  • In keinem der drei Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik darf die Zeugnisnote schlechter als „ausreichend“ sein.
  • In allen übrigen Fächern muss der Notendurchschnitt „befriedigend“ sein.
  • Die abgebende Schule (Klassenkonferenz) muss die Eignung des Bewerbers für den Besuch der Berufsfachschule festgestellt haben. Dieser „Eignungsbeschluss“ ist dem Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis mit den Bewerbungsunterlagen in schriftlicher Form vorzulegen (Bemerkung auf dem Zeugnis oder separate Bescheinigung).
  • Das 18. Lebensjahr darf bei Eintritt in die Zweijährige Berufsfachschule nicht überschritten worden sein.

 

Bewerbung

  • Die Anmeldung erfolgt über die bisher besuchte Schule bis spätestens 15. Februar.
  • Der Anmeldung sind eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses,
  • ein Lichtbild und
  • die Eignungsbestätigung der abgebenden Schule beizufügen.
  • Wer die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt, erhält eine vorläufige Aufnahmezusage unter Vorbehalt.
  • Die in der Ausbildungsverordnung geforderten Noten müssen auch im Hauptschulabschlusszeugnis erreicht sein.

 

Auswahlverfahren

  • Da in der Regel mehr Anmeldungen für eine Fachrichtung vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, muss eine Auswahl getroffen werden. Deshalb soll bei der Anmeldung auch ein Zweitwunsch für eine weitere Fachrichtung angegeben werden.
  • Über die vorläufige Aufnahme unter Vorbehalt entscheidet der Schulleiter des Beruflichen Schulzentrums Odenwaldkreis bis spätestens 15. März.
  • Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme wird erst nach Vorlage des Hauptschulabschlusszeugnisses und des Eignungsgutachtens der abgebenden Schule in der letzten Woche vor den Sommerferien getroffen. Eine Auswahlprüfung gibt es nicht.

 

Anrechnung auf die betriebliche Ausbildung:

Auf Grund einer Rechtsverordnung von 1972 ist für bestimmte Ausbildungsberufe die Ausbildungszeit – nach erfolgreichem Besuch der zweijährigen Berufsfachschule – zu verkürzen.

 

Da jedoch in vielen Ausbildungsberufen, die in der Anrechnungsverordnung aufgelistet sind, die Anforderungen verändert wurden, Betriebe auch häufig Vorbehalte gegen eine Verkürzung haben, ist im Einzelfall, vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages, mit dem Betrieb über eine Verkürzung der Ausbildungszeit zu sprechen.

 

Rechtsgrundlage:

 

Verordnung über die Ausbildung u. Prüfung an den zweijährigen Berufsfachschulen in Hessen vom 02.12.2011

 

Anmeldeformular:

 

Anmeldung Zweijährige Berufsfachschule

 

Informationsbroschüre:

 

Flyer Zweijährige Berufsfachschule Mechatronik