- Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht (auch nach Einnahme des Sitzplatzes) und in den Gebäuden!
- Es gilt eine Testpflicht von drei Tests je Woche (für Vollzeitschüler, Teilzeitschüler/innen an Ihren Schultagen)!
- Für Geimpfte und Genesene besteht keine Testpflicht, wir empfehlen diese aber dringend!
Die Testpflicht kann auch durch Bürgertests nachgewiesen werden.
Schreiben zum Schulbetrieb nach den Herbstferien 2021