Am 24. April 2026 unternahmen die angehenden Kaufleute für Büromanagement (12BÜMA) mit ihrer Lehrerin Frau Gühring einen lehrreiche Ausflug zum Arbeitsgericht in Frankfurt a.M. Ziel des Besuches war es, die erlernten arbeitsrechtlichen Kenntnisse mit Leben zu füllen und mehr über die Auswirkungen der Verordnungen auf die betroffenen Menschen zu erfahren.

Gegenstand der Verhandlungen am Frankfurter Arbeitsgericht waren an diesem Tag hauptsächlich Kündigungsschutzklagen, wobei es auch um die Beendigung von befristeten Arbeitsverhältnissen und die Fortzahlung von Arbeitsentgelt im Krankheitsfalle ging. Bei den Güteverhandlungen hat die Gruppe Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erlebt, die sich betroffen über den Verlust ihres Arbeitsplatzes äußerten, und Arbeitgeber, die über großen Konkurrenzdruck und Existenzsorgen klagten. Auf der Rückfahrt in den Odenwald hat sich aber der eine oder andere auch gefragt, ob ein Rechtsanwalt aus Berlin wirklich zwei Mal für 10 Minuten zu einer Verhandlung nach Frankfurt kommen muss, nur weil man sich über einen kleinen Abfindungsbetrag beim ersten Mal nicht einig werden kann. Aber so ist das wohl mit der Rechtsstaatlichkeit.

Text und Foto: Beate Gühring

Beitrag: Dr. Sabine Hofmann am 6. Mai  2026